Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Samstag, 11. Februar 2017

Kuntz hatte versprochen, das Geld fließe „zu hundert Prozent“ ins Nachwuchszentrum. Doch das Geld ist weg, lediglich ein Teil ist investiert.

Betze-Anleihe“Anleger klagt gegen den 1. FC Kaiserslautern

Ein Anleger der „Betze-Anleihe“ klagt gegen den wirtschaftlich angeschlagenen 1. FC Kaiserslautern. Die Vereinsführung bleibt vorerst gelassen. Doch die Klage hat auch symbolischen Wert.
 von ANDREAS ERBKAISERSLAUTERN
© PICTURE-ALLIANCEWieder mal Ärger für die „Roten Teufel“: Ein Anleger klagt gegen den Verein.
Ein Anleger der „Betze-Anleihe“ klagt gegen den wirtschaftlich angeschlagenen 1. FC Kaiserslautern. Damit zieht wohl erstmals der Zeichner einer Fußball-Anleihe vor ein deutsches Gericht. Der Kläger möchte 100.000 Euro zurückhaben. Der Streit könnte auch die damalige Vereinsführung um den heutigen U-21-Nationaltrainer des Deutschen Fußball-Bundes, Stefan Kuntz, der sich seit Jahren Vorwürfen der Misswirtschaft ausgesetzt sieht, treffen. Die Fananleihe brachte dem FCK 2013 rund sechs Millionen Euro. Kuntz hatte versprochen, das Geld fließe „zu hundert Prozent“ ins Nachwuchszentrum. Doch das Geld ist weg, lediglich ein Teil ist investiert.
Mehr zum Thema
Die aktuelle Vereinsführung misst der Klage kaum Aussicht auf Erfolg bei. Anleihebedingungen sind nur vage formuliert und bislang alle Zinszahlungen getätigt. 2019 soll ohnehin zurückgezahlt werden – dagegen könnte der Rechtsstreit länger dauern. „Insofern sehe ich das Schadenspotential für den Verein als eher gering an“, sagt Lars Leuschner, Professor für Wirtschafts- und Vereinsrecht an der Universität Osnabrück.
Doch die Verhandlung hat auch symbolischen Charakter. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde die Frage einer Streitverkündung, also der Beteiligung der Alt-Führung um Kuntz an dem Prozess, im Aufsichtsrat des Vereins bereits diskutiert. Das Aufsichtsgremium wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern. Eine solche Streitverkündung sei nicht zwingend, aber dennoch empfehlenswert, sagt Leuschner: „Die Verantwortlichen könnten auf diese Weise ein klares Signal der Abgrenzung zu den alten ,Machenschaften‘ setzen – und nennenswerte Nachteile können dem Verein daraus keine entstehen.“ Die Verhandlung findet am 31. März am Landgericht Kaiserslautern statt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen